Die ISO 9001:2015 verlangt deutlich weniger!
Zunächst die gute Nachricht: Das klassische Qualitätsmanagementhandbuch, die sechs Pflichtverfahrensanweisungen und viele weitere unnötige Dokumentationen fallen weg.
Die schlechte Nachricht ist, dass die Position der/des Qualitätsmanagementbeauftragten offiziell auch nicht mehr verlangt wird: Die Verantwortung für das Managementsystem wird in die Hände der Unternehmensführung gelegt. Und trotz allem müssen die Aufgaben auch weiterhin ausgeführt werden. D.h. also, dass zumindest ein sogenannter Qualitätsmanager – der den roten Faden in der Hand hält – auch weiterhin benötigt wird.
Und welche Dokumentation genau muss dieser ab sofort im Zertifizierungsaudit vorlegen?
- Definition des Anwendungsbereiches
- Qualitätspolitik
- Qualitätsziele
- Sonstige Dokumente, die Sie selbst für Ihr Qualitätsmanagementsystem als wichtig erachten
- Verwendung von Prüf- & Messmittel
- Leistungsprozessskizzen
- Nachweise zu
- Entwicklungstätigkeiten
- Dienstleister-/Lieferantenmaßnahmen zur Verbesserung & Weiterentwicklung
- Auditprogramm
- Auditergebnisse
- Korrekturmaßnahmen
- Managementjahresbericht zur Bewertung der Leistung & Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems
Und wenn Sie dann noch eine (digitale) Wissensplattform einführen sind Sie auf der ganz sicheren Seite.
Alle anderen Themen können Sie mündlich im Zertifizierungsaudit beantworten.
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